Fragen & Antworten

Es gibt viele Fragen, denen wir als ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen des Hospizvereins immer wieder begegnen. Viele davon lassen sich nur in einem persönlichen Gespräch angemessen beantworten. Ein paar Fragen und Antworten haben wir trotzdem für Sie notiert und wollen diese Schritt für Schritt erweitern. Vielleicht hilft Ihnen die eine oder andere Antwort weiter.

Was bedeutet ambulante Hospizarbeit und -begleitung?

Schwerkranke Menschen sowie deren Angehörigen, Freunde und Bekannte werden dort beraten und begleitet, wo sie wohnen und zu Hause sind. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter gehen in die Privatwohnungen, ins Pflegeheim, auf die Palliativstation oder ins Krankenhaus. Durch diese Unterstützung soll es Sterbenden ermöglicht werden, in ihrer vertrauten Umgebung bis zum Lebensende bleiben zu können. Dabei unterstützen ehrenamtliche Hospizhelfer durch menschliche Nähe und Zeit. Mit bestehenden ärztlichen, palliativen, pflegerischen und sozialen Diensten wird eine Zusammenarbeit im Sinne des Kranken gefördert. Trauernde Angehörige werden über den Tod hinaus begleitet.

Was ist ein stationäres Hospiz?

Stationäre Hospize sind Einrichtungen, die Patienten mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase palliativ-medizinisch behandeln. Sie wollen sterbenden Menschen, deren Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, ein würdevolles und möglichst selbstbestimmtes Leben bis zum Ende ermöglichen. Ihr Ziel ist es, das Leben weder zu verkürzen noch es zu verlängern. Die Sterbenden und ihre Angehörigen stehen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen im Zentrum des Handelns. Die Patienten werden vollstationär aufgenommen. Das dort arbeitende Pflegepersonal sowie die Ärzte haben eine Zusatzausbildung in Palliative Care. Das interdisziplinäre Team wird durch weitere Berufsgruppen wie Therapeuten und Seelsorger sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter unterstützt. Der Mensch wird ganzheitlich mit seinen sozialen, psychischen sowie seelischen Bedürfnissen gesehen. Ein stationäres Hospiz kann an ein Krankenhaus angegliedert sein oder völlig unabhängig existieren. Es besteht meistens als kleine Einheit mit ca. 8 -17 Einzelzimmern. Die rechtliche Grundlage zur Finanzierung der stationären Hospize findet sich im § 39 a SGB V. Ein stationäres Hospiz finanziert sich aus Zuschüssen der Krankenkasse, der Pflegekasse und durch Spenden. Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten zum größten Teil durch die Kranken- und Pflegekassen übernommen. Der Erkrankte trägt den Eigenanteil für Medikamente, soweit er nicht davon befreit ist. Privat Versicherte und/oder Beihilfeberechtigte sollten sich vorab bei Ihrer privaten Kranken- und Pflegekasse bzw. der Beihilfestelle über die Übernahme der Kosten informieren. Nicht alle Kosten eines Hospizes sind dadurch abgedeckt, so dass diese vom jeweiligen Träger aufgebracht werden müssen. Daher sind sie auf Spenden angewiesen.

Ich, Freunde oder Angehörige haben kürzlich einen lieben Menschen verloren. Wer begleitet in der Trauer?

Auch wenn sie im Alltag schon wieder ganz gut funktionieren, so braucht ihre Trauer Platz. DaNETZWERK TRAUER vernetzt die verschiedenen Angebote von Seelsorge, Liturgie, Beratung und Erwachsenenbildung hier im Landkreis Ebersberg. Dazu gehören auch unsere offenen Angebote „Trauertreff Lichtblick“, „MännerTrauerTreff“ sowie „Trauerstammstich“.  Jeden 1. Samstag im Monat begegnen sich dort Menschen, die wie sie einen Verlust erlitten haben.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ist das nur etwas für alte und kranke Menschen?

Viel zu wenig Menschen denken frühzeitig daran, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht für den Fall eines Unfalls, einer schweren plötzlichen Erkrankung oder dem Nachlassen der geistigen Kräfte zu treffen. Dies kann jeden von uns in jedem Lebensalter treffen. Daher wird es immer wichtiger, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, um für den Fall gerüstet zu sein, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kund zu tun. Sie helfen damit auch ihren Familien und Angehörigen, in dem Sie ihnen schmerzliche Entscheidungen abnehmen.

Wie kann ich meine Wünsche für Zeiten schwerer Krankheit und mein Sterben finden?

Machen Sie sich Ihre inneren Einstellungen zum Sterben bewusst. Sprechen Sie mit ihrer Familie, mit Freunden und Bekannten, mit Ihrem Arzt über ihre Gedanken. Sie werden sehen, dass sich viele ihrer Wünsche bereits im Gespräch im Ansatz zeigen. Diese gilt es weiter zu pflegen. So können Sie als nächstes in einer Patientenverfügung Ihren Willen über Art und Weise einer ärztlichen Behandlung festlegen. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung, in dem sie eine Person ihres Vertrauens definieren, die im Bedarfsfall in Ihrem Sinne entscheidet. Mit einer Betreuungsvollmacht äußern sie zudem, wer im Bedarfsfall ihr Betreuer sein soll. Sind Sie sich unsicher, dann holen Sie sich beratende und fachliche Unterstützung. Im Landkreis Ebersberg unterstützen Sie dabei der Hospizverein Ebersberg, die Betreuungsstelle im Landratsamt Ebersberg oder die Betreuungsvereine (siehe Seite Partner).

Welcher Konfession gehören die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter an?

Die ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter arbeiten unabhängig von ihrer eigenen Religionszugehörigkeit überkonfessionell. Es versteht sich von selbst, dass sie mit den Wertvorstellungen, dem Glauben und der Weltanschauung des Kranken und seiner Familie respektvoll umgehen.